2.1 Unverbindlichkeit: Die Darstellung der Kurse und Leistungen auf der
Webseite gravity-flow-school.de stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur
Abgabe einer Buchungsanfrage dar.
2.2 Buchungsablauf: Durch das Absenden des Online-Buchungsformulars, einer E-Mail oder einer schriftlichen Anmeldung gibt der Teilnehmer ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Veranstalter die Buchung schriftlich (in der Regel per E-Mail) bestätigt.
2.3 Minderjährige Teilnehmer: Die Teilnahme von Minderjährigen ist nur mit der schriftlichen
Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten möglich. Bei Teilnehmern unter 14 Jahren ist zudem die Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten vor Ort (oder nach Absprache die Teilnahme am Kurs) erforderlich. Die entsprechende Einverständniserklärung muss spätestens zu Kursbeginn im Original oder vorab per E-Mail vorliegen.
3.1 Kleinunternehmerstatus: Als Kleingewerbetreibender im Sinne von § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet und in der Rechnung nicht ausgewiesen.
3.2 Fälligkeit & Zahlungsmittel: Die Kursgebühr ist nach Erhalt der Buchungsbestätigung/Rechnung innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug fällig. Die Zahlung kann wahlweise per Banküberweisung oder via PayPal erfolgen. Die entsprechenden Zahlungsinformationen werden dem Teilnehmer mit der Buchungsbestätigung mitgeteilt.
3.3 Rechtzeitigkeit: Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang des Betrages auf dem Konto des Veranstalters. Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, behält sich der Veranstalter vor, den Platz wieder freizugeben und gemäß den Stornobedingungen (Punkt 5) zu verfahren.
4.1 Leistungsumfang: Der genaue Umfang der Leistungen (Dauer, Inhalte, Lernziele) ergibt sich aus der jeweiligen Kursbeschreibung der Level 1 bis 3 auf der Webseite gravity-flow-school.de. Die Angaben zu den Levels dienen der Selbsteinschätzung; die finale Zuweisung oder Anpassung der Übungsinhalte vor Ort obliegt dem Coach, um die Sicherheit der Gruppe zu gewährleisten.
4.2 Leistungsänderungen: Der Veranstalter behält sich vor, den geplanten Kursablauf, die Streckenwahl oder den Kursort kurzfristig zu ändern, sofern dies aus sicherheitstechnischen Gründen (z. B. Sturm, Gewitter, extreme Nässe, Streckensperrungen durch den Betreiber) oder organisatorischen Gründen erforderlich ist.
4.3 Ausschluss des Rücktrittsrechts: Bei geringfügigen Änderungen des Kursablaufs oder des Streckenverlaufs, die den Gesamtcharakter des Kurses nicht wesentlich beeinträchtigen, entsteht kein Rücktrittsrecht des Teilnehmers. Ebenso besteht kein Anspruch auf Minderung der Kursgebühr, wenn der Zeitplan aufgrund von Pannen oder Verzögerungen innerhalb der Teilnehmergruppe leicht angepasst werden muss.
5. Stornierung: Rücktritt des Teilnehmers, Umbuchung, Ersatzperson
5.1 Schriftform: Ein Rücktritt vom Vertrag (Stornierung) muss in Textform (z. B. per E-Mail) gegenüber dem Veranstalter erklärt werden. Maßgeblich für den Zeitpunkt ist der Eingang der Erklärung beim Veranstalter.
5.2 Stornierungsgebühren: Da die Gravity Flow School keine Gutscheine ausstellt, erfolgt bei einer Absage durch den Teilnehmer eine anteilige Rückerstattung der Kursgebühr nach folgender Staffelung:
Bis 14 Tage vor Kursbeginn: Kostenfreie Stornierung oder Umbuchung auf einen anderen Termin möglich (100 % Erstattung).
14 bis 7 Tage vor Kursbeginn: 50 % Erstattung der Kursgebühr.
Ab 7 Tage bis 48 Std. vor Kursbeginn: 25 % Erstattung der Kursgebühr.
Weniger als 48 Std. vor Kursbeginn oder Nichterscheinen: Keine Erstattung der Kursgebühr.
5.3 Ersatzperson: Der Teilnehmer hat das Recht, bis spätestens 48 Stunden vor Kursbeginn eine passende Ersatzperson zu benennen. Sofern die Ersatzperson die Kursvoraussetzungen erfüllt (Level, Ausrüstung), fallen keine Stornogebühren an. Der ursprüngliche Teilnehmer haftet jedoch gesamtschuldnerisch für die Kursgebühr, bis diese vollständig beglichen ist.
5.4 Vorzeitiger Abbruch: Bei vorzeitigem Abbruch des Kurses auf Wunsch des Teilnehmers oder durch einen technischen Defekt am eigenen Bike besteht kein Anspruch auf (anteilige) Rückerstattung.
7.3 Sicherheits-Check (Technik): Der Teilnehmer ist für den technisch einwandfreien Zustand seines Bikes selbst verantwortlich. Vor Kursbeginn erfolgt durch den Veranstalter (Zweiradmechatroniker) ein obligatorischer Sicherheits-Check. Sollte das Mountainbike Mängel aufweisen, die eine sichere Teilnahme unmöglich machen (z. B. defekte Bremsen, Risse im Rahmen), wird der Teilnehmer vom Kurs ausgeschlossen.
7.4 Leihmaterial: Falls das eigene Bike beim Check durchfällt, besteht kein automatischer Anspruch auf ein Leihgerät oder eine Reparatur vor Ort durch den Coach. Eine Erstattung der Kursgebühr ist bei technischem Versagen des Teilnehmer-Bikes ausgeschlossen.
7.4 Ausschluss bei mangelnder Eignung: Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmer vor oder während des Kurses von der weiteren Teilnahme auszuschließen, wenn diese den fahrtechnischen oder körperlichen Anforderungen des gewählten Kurslevels offensichtlich nicht gewachsen sind und dadurch eine Gefahr für sich selbst, den Coach oder andere Teilnehmer darstellen.
7.5 Folgen des Ausschlusses: In einem solchen Fall erfolgt der Ausschluss zur Abwendung von Eigen- und Fremdgefährdung. Ein Anspruch auf (anteilige) Rückerstattung der Kursgebühr besteht nicht, da die Einschätzung des eigenen Könnens im Verantwortungsbereich des Teilnehmers liegt. Der Coach wird jedoch nach Möglichkeit versuchen, eine weniger riskante Alternative aufzuzeigen (z. B. Umbuchung auf ein niedrigeres Level zu einem anderen Termin gegen Aufpreis).
8.1 Eigenverantwortung: Die Teilnahme an den Kursen erfolgt auf eigenes Risiko. Dem Teilnehmer ist bewusst, dass Mountainbiken eine Risikosportart ist, die auch bei Einhaltung der Sicherheitsanweisungen zu Stürzen und Verletzungen führen kann.
8.2 Haftungsbeschränkung: Der Veranstalter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen.
8.3 Sach- und Vermögensschäden: Für sonstige Schäden (z.B. Sachschäden am Bike oder Kleidung) haftet der Veranstalter nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Dies gilt auch für Schäden, die durch die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten entstehen, wobei die Haftung hier auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt ist.
8.4 Ausrüstung & Technik: Der Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, dass sein Mountainbike und seine Schutzausrüstung in technisch einwandfreiem Zustand sind. Für Schäden, die durch Materialversagen am Equipment des Teilnehmers entstehen, wird keine Haftung übernommen.
8.5 Weisungsgebundenheit: Eine Haftung für Schäden, die durch die Nichtbeachtung von Anweisungen des Coaches oder durch Selbstüberschätzung des Teilnehmers entstehen, ist ausgeschlossen.
8.6 Fremdleistungen: Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Bikepark-Tickets, Hotelunterkunft, Liftbeförderung).
9.1 Verwendungszweck: Während der Kurse können durch den Veranstalter
Foto- oder Videoaufnahmen erstellt werden. Diese dienen primär der Bewegungsanalyse während des
Coachings sowie eigenen Marketingzwecken (z. B. Veröffentlichung auf der Website gravity-flow-school.de oder auf Social-Media-Kanälen wie Instagram/Facebook).
9.2 Einverständnis: Mit der Teilnahme am Kurs erklärt sich der Teilnehmer mit der Erstellung und Verwendung dieser Aufnahmen einverstanden. Ein Anspruch auf Vergütung besteht nicht.
9.3 Widerspruchsrecht: Der Teilnehmer hat das Recht, der Aufnahme oder der Veröffentlichung seiner Person jederzeit vor Kursbeginn ausdrücklich zu widersprechen. In diesem Fall wird der Veranstalter sicherstellen, dass keine Aufnahmen des Teilnehmers für öffentliche Zwecke verwendet werden.
10.1 Rechtswahl: Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
10.2 Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll eine Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen.
10.3 Gerichtsstand: Sofern der Teilnehmer Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, ist der Gerichtsstand der Sitz des Veranstalters.